Ärztliche Verordnung

Logopädische Therapie gehört zu den Heilmitteln und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung.

Als Voraussetzung für die logopädische Therapie dient eine Heilmittelverordnung (Rezept) Ihres Arztes. Diese kann u.a. vom Allgemeinmediziner, Kinderarzt, Phoniater, HNO-Arzt, Neurologen, Zahnarzt und Kieferorthopäden ausgestellt werden. Dabei hat der Arzt auch die Möglichkeit einen medizinisch notwendigen Hausbesuch zu verordnen.