Wer zahlt die Therapie?

Bei gesetzlich Krankenversicherten, übernimmt die Kosten der logopädischen Therapie die Krankenversicherung ( § 32 SGB V) nach ärztlicher Verordnung. Bei gesetzlich Versicherten über 18 Jahren besteht eine Zuzahlungspflicht §61 SGB V des Patienten von 10 Euro pro Rezept und 10% des Rezeptwertes als Eigenanteil. Bei einer privaten Krankenversicherung empfehlen wir Ihnen im Vorfeld zu klären, ob und in welcher Höhe die Versicherung die Kosten der Therapie übernimmt.Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie zur Klärung der Kostenübernahme bei Ihrer private Krankenversicherung einreichen können.